Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung zum Verfahren betreffend die Parteienfinanzierung – Verfassungsmäßigkeit des "Drei-Länder-Quorums" nach § 18 Absatz 4 Satz 3 Parteiengesetz

Pressemitteilung Nr. 50/2004 vom 14. Mai 2004

2 BvE 1/02 und 2 BvE 2/02

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird zu den Organklagen der Partei Die Grauen - Graue Panther und der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 18 Absatz 4 Satz 3 Parteiengesetz am

M i t t w o c h, 30. Juni 2004,

um 10.00 Uhr,

im Sitzungssaal des BVerfG,

Schloßbezirk 3, Karlsruhe

eine mündliche Verhandlung durchführen.

Akkreditierungshinweise für Pressevertreter erfolgen noch heute. Weitere Informationen zum Hintergrund der Verfahren werden später bekanntgegeben.

Karlsruhe, den 14. Mai 2004