Bundesverfassungsgericht

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Stellungnahme des Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Siegfried Broß zur Berichterstattung im Tagesspiegel vom 29. Juni 2004

Pressemitteilung Nr. 63/2004 vom 29. Juni 2004

Der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Siegfried Broß erklärt zu der Berichterstattung im Tagesspiegel "Richter: Reform verletzt Menschenwürde" und "Ernste Schieflage des Sozialstaats" vom 29. Juni 2004:

Die Berichterstattung im Tagesspiegel im Zusammenhang mit meiner Person ist unzutreffend.

Zu keinem Zeitpunkt habe ich die Behauptung aufgestellt, die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 sei verfassungswidrig. Nur mit einer der Autorinnen des Beitrags habe ich im Zusammenhang mit dem Deutschen Katholikentag in Ulm 2004 überhaupt gesprochen. Dieser habe ich mein Statement zu der dortigen Veranstaltung "Zu Risiken und Nebenwirkungen... Zwang zum Risiko" vom 19. Juni 2004 zur Verfügung gestellt, das über das Internet (vergleiche http://www.katholikentag.de/presse/manuskripte.php) jedermann zugänglich ist. Allein dieses war Grundlage. Gegenüber dem Tagesspiegel habe ich darüber hinaus keine weitergehenden Äußerungen in diesem Zusammenhang getätigt.

Karlsruhe, den 29. Juni 2004