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Mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden betreffend Ansprüche von Versicherungsnehmern auf Überschussbeteiligung im Bereich der Lebensversicherung, insbesondere in Fällen der Bestandsübertragung
Pressemitteilung Nr. 66/2004 vom 8. Juli 2004
1 BvR 782/94, 1 BvR 80/95 und 1 BvR 957/96
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in den Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffend Ansprüche von Versicherungsnehmern auf Überschussbeteiligung im Bereich der Lebensversicherung, insbesondere in Fällen der Bestandsübertragung, am
M i t t w o c h, 27. Oktober 2004
um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Akkreditierungshinweise für Pressevertreter und nähere Informationen zum Hintergrund der Verfahren werden später bekanntgegeben.
Karlsruhe, den 8. Juli 2004