Bundesverfassungsgericht

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Klagen auch der übrigen Parteien gegen Bundestagsauflösung und Unterschriftenquorum ohne Erfolg

Pressemitteilung Nr. 86/2005 vom 15. September 2005

Beschluss vom 13. September 2005, Beschluss vom 13. September 2005, Beschluss vom 13. September 2005, Beschluss vom 13. September 2005
2 BvE 6/05
2 BvE 8/05
2 BvE 9/05
2 BvE 10/05

Die Organklagen der Parteien Die Republikaner, Deutsche Zentrumspartei, Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit und der Deutschen Weißen Partei, die sich unter anderem gegen die Auflösung des 15. Deutschen Bundestags durch den Bundespräsidenten sowie gegen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes über die Beibringung von Unterstützungsunterschriften richten, sind vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts verworfen worden.

Den Entscheidungen des Senats liegen im Wesentlichen dieselben Erwägungen wie im Beschluss vom 23. August 2005 (Az. 2 BvE 5/05; Pressemitteilung Nr. 77/2005 vom 23. August 2005) zu Grunde.

Karlsruhe, den 15. September 2005