Bundesverfassungsgericht

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Verfassungsbeschwerde gegen geplante Privatisierung der niedersächsischen Landeskrankenhäuser erfolglos

Pressemitteilung Nr. 93/2005 vom 29. September 2005

Beschluss vom 21. September 2005
2 BvR 1338/05

Die Beschwerdeführerin ist seit Februar 2003 in einem niedersächsischen Landeskrankenhaus im Maßregelvollzug untergebracht. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, sämtliche Landeskrankenhäuser zu privatisieren.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin sei nicht schon durch den angegriffenen Beschluss der niedersächsischen Landesregierung unmittelbar und gegenwärtig betroffen. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Privatisierungsabsichten der Landesregierung seien bisher nicht getroffen worden. Die Kriterien und Bedingungen der für März 2006 geplanten europaweiten Ausschreibung des Bieterverfahrens stünden noch nicht fest. Es sei derzeit somit nicht absehbar, ob und wann es zu dem beabsichtigten Verkauf des Landeskrankenhauses, in dem die Beschwerdeführerin untergebracht ist, kommen wird und wie die geplante Privatisierung rechtlich ausgestaltet werden soll.

Karlsruhe, den 28. September 2005