Bundesverfassungsgericht

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Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage zurück

Pressemitteilung Nr. 111/2005 vom 11. November 2005

Beschluss vom 09. November 2005
2 BvR 1198/03

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 9. November 2005 die zugunsten der Bertelsmann AG ergangene einstweilige Anordnung aufgehoben, da die Antrag-stellerin ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat.

Die Bertelsmann AG hatte sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Sammelklage gewandt, mit der sie vor einem US-amerikanischen Gericht auf Schadensersatz in Höhe von 17 Mrd. US-Dollar in Anspruch genommen werden soll. Mit einstweiliger Anordnung vom 25. Juli 2003, die mehrfach - zuletzt durch Beschluss vom 2. Juni 2005 - verlängert wurde, hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Zustellung der Sammelklage bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt (Pressemitteilung Nr. 58/2003 vom 25. Juli 2003). Aufgrund der Rücknahme der Verfassungsbeschwerde war die einstweilige Anordnung aufzuheben.