Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Entscheidung über den Kunstwettbewerb für den Erweiterungsbau des Bundesverfassungsgerichts

Pressemitteilung Nr. 62/2008 vom 17. Juni 2008

Am 10. Juni 2008 fand die Entscheidung über den Gewinner des beschränkten Kunstwettbewerbsstatt, den das Staatliche Hochbauamt Baden-Baden für den Erweiterungsbau des Bundesverfassungsgerichts ausgelobt hatte. Gegenstand des Kunstwettbewerbs ist die künstlerische Gestaltung des Treppenraums des Erweiterungsbaus einschließlich des Raumes vor dem Aufzug.

Den Vorsitz der Jury hatte Prof. Dr. Klaus Schrenk, Direktor der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe. Die weiteren Mitglieder der Jury waren die Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, der Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Michael Gerhardt, die Künstlerin Cordula Güdemann, Professorin für Malerei und Zeichnung an der Staatlichen Kunstakademie Stuttgart, die Kunstsachverständige Felicity Lunn, Direktorin des Kunstvereins Freiburg, der Finanzpräsident Dipl.-Ing. Architekt Rolf Sutter, Oberfinanzdirektion Karlsruhe, der Leitende Baudirektor Dipl.-Ing. Architekt Wolfgang Grether, Amtsvorstand des Staatlichen Hochbauamtes Baden-Baden, und der Architekt des Neubaus, Dipl.-Ing. Architekt Michael Schrölkamp, Berlin.

Zum Wettbewerb eingeladen waren die Künstler und Künstlerinnen

  • Pascal Danz, Zürich und Berlin
  • Christian Friedrich, Amsterdam
  • Thomas Kitzinger und Günther Holder, Freiburg
  • Karsten Konrad, Berlin
  • Stefanie Lampert, Karlsruhe
  • Friedrich Zirm, Stuttgart.

Eingereicht wurden folgende Arbeiten:

Kunstwettbewerb Erweiterungsbau - Entwurf DanzPascal Danz

Kunstwettbewerb Erweiterungsbau - Entwurf FriedrichChristian Friedrich

Kunstwettbewerb Erweiterungsbau - Entwurf Kitzinger + HolderKitzinger+Holder

Kunstwettbewerb Erweiterungsbau - Entwurf KonradKarsten Konrad

Kunstwettbewerb Erweiterungsbau - Entwurf LampertStefanie Lampert

Kunstwettbewerb Erweiterungsbau - Entwurf ZirmFriedrich Zirm


Die mehrheitliche Zustimmung der Jury fand der Entwurf von Stefanie Lampert.

Stefanie Lampert hat die raumspezifischen Begebenheiten des Treppenhauses aufgegriffen, in das lediglich von der Südostseite Licht einfällt und den Wänden und Wandvorsprüngen ein Streiflicht verleiht. Die Komposition auf der hohen Wand ist gekennzeichnet durch rechteckige Flächenerhebungen und darüber gelegten Farbfeldern in den Farben Gelb, Grau und Grün. Durch den Lichteinfall von nur einer Seite entstehen auf diesen Flächenerhebungen Schattenlinien und "Lichtlinien", die das Licht reflektieren. Für den Betrachter entstehen durch das Auf- und Abschreiten auf der Treppe zudem reizvolle perspektivische Verschiebungen der rechtwinkligen Flächen. Den kastenförmigen Einbau über dem Raum vor dem Aufzug hat die Künstlerin wie ein dreidimensionales Bild behandelt. Sie unterteilt ihn in Farbflächen, die über die Ecken und Kanten in den Schachthineinlaufen und im Treppenhausfortgesetzt werden. Durch das Überlagern der Kanten und Wandebenen, die in unterschiedlichen Richtungen verschattet oder erhellt im Raum liegen, wird die Farbe vom Licht "modelliert".

Das Bundesverfassungsgericht freut sich auf die Realisierung dieser Arbeit.