Bundesverfassungsgericht

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Richtigstellung: Bundesverfassungsgericht hat keine Entscheidung über die Rückgewähr von geleisteten Studiengebühren in Hessen getroffen

Pressemitteilung Nr. 74/2008 vom 10. Juli 2008

In der Presse ist wiederholt der Eindruck erweckt worden, das Bundesverfassungsgericht habe über Ansprüche auf Rückforderung von in Hessen gezahlten Studiengebühren entschieden bzw. Studenten nahe gelegt, bezahlte Gebühren zurückzufordern. Dies ist nicht zutreffend. Vielmehr wurde ein Beschwerdeführer durch Rechtspflegerschreiben lediglich gebeten, die Frage zu prüfen, ob vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nicht erst der Rechtsweg zu erschöpfen ist.