Bundesverfassungsgericht

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Pressetermin zur Besichtigung des temporären Amtssitzes „Bundesverfassungsgericht/Waldstadt“ am 21. Juni 2011

Pressemitteilung Nr. 35/2011 vom 19. Mai 2011

Das in den Jahren 1964 bis 1969 zwischen Schlossplatz und Botanischem Garten für das Bundesverfassungsgericht errichtete Gebäudeensemble wird in den kommenden drei Jahren grundlegend saniert. Die u. a. aus energetischen Gründen erforderliche Grundsanierung umfasst vor allem umfangreiche bauliche Maßnahmen im Bereich des Wärmeschutzes und des Brandschutzes, die insbesondere den Austausch der gesamten Fensterverglasung des Gebäudekomplexes, eine Kompletterneuerung der Dächer sowie eine Freilegung der Stahlkonstruktion einiger Gebäudeteile bedingen.

Zur Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebes des Bundesverfassungsgerichts werden die 16 Bundesverfassungsrichterinnen und -richter sowie ein Großteil des Personals während der dreijährigen Bauphase einen temporären Amtssitz beziehen.

Das Bundesverfassungsgericht und das Staatliche Hochbauamt Baden-Baden laden alle interessierten Vertreterinnen und Vertreter der Presse zu einer Besichtigung der Interimsdienststelle "Bundesverfassungsgericht/Waldstadt", Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, am 21. Juni 2011, 10.00 Uhr, ein. Die Führung durch das Gebäude erfolgt durch den Leiter des Staatlichen Hochbauamtes, Herrn Leitenden Baudirektor Wolfgang Grether.

Akkreditierungshinweise für den 21. Juni 2011

1.) Interessierte Medienvertreterinnen und -vertreter akkreditieren sich bitte schriftlich bis spätestens

Dienstag, den 14. Juni 2011, 12.00 Uhr,

unter Bekanntgabe der E-Mail-Adresse (Fax-Nr.: 0721/9101-461). Dabei sind Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und die Presseausweisnummer mitzuteilen. Für erstmalige Anmeldungen von Medienvertretern ist die Vorlage eines gültigen Presseausweises erforderlich. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail versandt. Wir bitten um Verständnis, dass Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist bzw. per E-Mail eingehen, nicht berücksichtigt werden.

Aus Kapazitätsgründen steht für Vertreter von Agenturen und Zeitungen ein begrenztes Kontingent von 25 Plätzen zur Verfügung. Es wird daher gebeten, pro Printmedium nur einen Mitarbeiter zu akkreditieren. Zur besseren Planung werden auch alle Mitglieder der Justizpressekonferenz (Voll- und Gastmitglieder) gebeten, sich entsprechend schriftlich zu akkreditieren.

2.) Die akkreditierten Vertreterinnen und Vertreter der Presse werden gebeten, sich bis spätestens 9.55 Uhr vor dem Gebäude einzufinden. Parkmöglichkeiten befinden sich unmittelbar vor dem Gelände.

3.) Während der Führung und erforderlichenfalls im Anschluss daran besteht Gelegenheit, Foto- und Filmaufnahmen im Innen- und Außenbereich des Gebäudes zu fertigen.

Für Foto- und Filmaufnahmen werden jeweils zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils zwei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung!). Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Fax-Eingangs. Die Bestimmung der "Pool-Mitglieder" bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen. Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich auf entsprechende Bitte, gefertigte Film- und Fotoaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen zur Verfügung zu stellen.

Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.