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90. Geburtstag des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz

Pressemitteilung Nr. 42/2019 vom 18. Juni 2019


Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz feiert am 18. Juni 2019 seinen 90. Geburtstag.

Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz studierte zunächst an der Universität Göttingen Theologie, Psychologie und Philosophie und im Anschluss daran Rechtswissenschaften. Nach beiden juristischen Staatsexamina und der Promotion begann Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz seine berufliche Laufbahn im Jahr 1959 zunächst am Kirchenrechtlichen Institut der EKD. Ab 1960 folgten mehrere Stationen in der niedersächsischen Kommunal- und Landesverwaltung. 1965 wählte ihn der Niedersächsische Landtag zum Mitglied des Rundfunkrates des Norddeutschen Rundfunks und zwei Jahre später zum Direktor des Funkhauses Hannover. Von 1970 bis 1974 war Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz Staatssekretär und Leiter der Staatskanzlei des Landes Niedersachen. Von 1974 bis 1981 war er Mitglied des niedersächsischen Landtags und zudem bis 1976 Kultusminister. Neben seinem Abgeordnetenmandat war er zudem ab 1976 noch als Rechtsanwalt tätig.

Am 6. Juli 1981 wurde Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und war bis zu seinem Ausscheiden am 24. März 1994 Mitglied des Zweiten Senats. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Parlaments- und Strafvollstreckungsrecht. Als Berichterstatter hat er eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen vorbereitet. Nur beispielhaft seien dabei die Verfahren zum Hafturlaub bei lebenslanger Freiheitsstrafe (BVerfGE 64, 261), zur Stationierung von Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1) und zur Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten (BVerfGE 80, 188) genannt.

Im November 1987 wurde Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Zweiten Senats ernannt. In seine Amtszeit fielen eine Reihe von wichtigen Entscheidungen wie die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) und zum Vertrag von Maastricht (BVerfGE 89, 155).

Im Jahre 1998 wählte die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz zu ihrem Präsidenten, das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission im Jahre 1990 zu seinem Präsidenten. Außerdem ist er Ehrenpräsident der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung.

Der Jubilar lebt heute in Hannover.