Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Verhandlungsgliederung für die mündliche Verhandlung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ am 14. und 15. Januar 2020

Pressemitteilung Nr. 92/2019 vom 20. Dezember 2019

Aktenzeichen: 1 BvR 2835/17

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 14. und 15. Januar 2020 jeweils um 10.00 Uhr über eine Verfassungsbeschwerde zur strategischen Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (siehe Pressemitteilung Nr. 87/2019 vom 3. Dezember 2019).

Die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein: 

I.       Formalien, Sachbericht

II.      Einleitende Stellungnahmen

III.    Zulässigkeit
(einschließlich Grundrechtsberechtigung von „Funktionsträgern“)

IV.    Übergreifende Fragen

1.      Grundrechtsbindung der deutschen Staatsgewalt im Ausland

2.      Zitiergebot

3.      Gesetzgebungskompetenz

V.      Verständnis der angegriffenen Vorschriften, technische Fragestellungen, Verwaltungspraxis – verfassungsrechtliche Bewertung (u.a. Eingriffsgewicht, Verhältnismäßigkeit, Verfahrensanforderungen)

1.    Datenerhebung und Auswertung
(Netzanordnung, Filterungsprozesse, Suchbegriffe, gezielt personenbezogene Überwachung, bevorratende Verkehrsdatenerhebung, Datenerhebung vom Ausland aus, Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung und von Vertrauensbeziehungen)

2.    Datenübermittlung
(Adressaten, Zweckänderungen, Eingriffsschwellen, Vergewisserung über rechtsstaatlichen Umgang mit den Daten)

3.    Kooperationen
(Erhebung von Inhalts- und Verkehrsdaten für andere Dienste, Verwendung fremder Suchbegriffe, automatisierte Übermittlung von vorselektierten und unselektierten Rohdaten)

4.    Individueller Rechtsschutz und Kontrolle
(Befugnisse des Unabhängigen Gremiums und des Bundesdatenschutzbeauftragten, Zusammenspiel der Kontrollorgane, Effektivität der Kontrolle, „third party rule“, mögliche individuelle Beschwerdebefugnisse;
Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine effektive praktikable unabhängige Kontrolle der Vorgänge 1. bis 3.; Auslandspraxis)

VI.    Rechtsfolgen, Schlussbemerkungen