Bundesverfassungsgericht

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80. Geburtstag des Richters des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof

Pressemitteilung Nr. 20/2023 vom 20. Februar 2023


Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof wird am 21. Februar 2023 sein 80. Lebensjahr vollenden.

Paul Kirchhof gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 16. November 1987 bis zum 16. Dezember 1999 als Mitglied des Zweiten Senats an.

Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof wurde im Jahr 1943 in Osnabrück geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und München. Nach anschließender Promotion im Jahre 1968 an der Universität München war Paul Kirchhof von 1970 bis 1975 als wissenschaftlicher Assistent am Institut für deutsches und internationales Steuerrecht an der Universität Heidelberg tätig. 1974 wurde er dort mit der Arbeit „Verwalten durch mittelbares Einwirken“ habilitiert. Anschließend lehrte er an der Universität Münster als ordentlicher Professor für öffentliches Recht und war zudem Direktor des Instituts für Steuerrecht. Von 1976 bis 1978 wirkte er dort auch als Prorektor und Stellvertreter des Rektors. Von 1981 bis 2013 lehrte Paul Kirchhof als ordentlicher Professor für öffentliches Recht an der Universität Heidelberg und war dort zugleich Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, 1984 und 1985 auch Dekan der Juristischen Fakultät. Nach seinem Ausscheiden am Bundesverfassungsgericht leitete Paul Kirchhof von 2000 bis 2011 die Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch beim Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Zugleich wurde er Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, deren Präsident er von 2013 bis 2015 war. Von 1999 bis 2006 war er Vorsitzender der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und von 2004 bis 2008 Präsident des Deutschen Juristentages. Seit 2013 ist Paul Kirchhof Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht der Universität Heidelberg.

Das Dezernat von Paul Kirchhof umfasste unter anderem das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht, das Abgaben- und Steuerrecht sowie Verfahren zum Völker- und Europarecht. Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mit, unter anderem zur Besteuerung von Kapitalerträgen (BVerfGE 84, 239), zur Steuerbefreiung des Existenzminimums (BVerfGE 87, 153), zum Maastricht-Vertrag (BVerfGE 89, 155), zur Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer (BVerfGE 93, 121), an der Euro-Entscheidung (BVerfGE 97, 350), zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 86, 148 und 101, 158) sowie zum Lastenausgleich von Familien (BVerfGE 99, 216).

Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof hat zahlreiche Ehrungen und Preise empfangen. Im Jahr 1999 erhielt er vom Bundespräsidenten das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband. Ihm wurden die Ehrendoktorwürde der Universität Osnabrück im Jahr 2006 und die Ehrendoktorwürde der Ukrainischen Freien Universität München im Jahr 2008 verliehen.