Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung in Sachen „Finanzierungsausschlussverfahren gegen die NPD“ am 4. und 5. Juli 2023, jeweils um 10.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 50/2023 vom 2. Juni 2023

Aktenzeichen: 2 BvB 1/19

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 

Dienstag und Mittwoch, 4. und 5. Juli 2023, jeweils um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe 

über 

einen Antrag des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung auf Feststellung, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) aus der staatlichen Teilfinanzierung nach § 18 PartG ausgeschlossen ist.

Hintergrund: 

Das vorliegende Verfahren ist das erste dieser Art. Prozessualer Anknüpfungspunkt ist das in Art. 21 Abs. 3 Satz 1, Art. 93 Abs. 1 Nr. 5 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 2a, §§ 43 ff. BVerfGG geregelte Verfahren über den Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Finanzierung („Finanzierungsausschlussverfahren“), das 2017 auf verfassungs- und einfachrechtlicher Grundlage eingeführt wurde. 

Gegenstand des Verfahrens wird dabei auch die Frage sein, ob es sich bei der Neuregelung um verfassungswidriges Verfassungsrecht handelt. Die Antragsgegnerin hält Art. 21 Abs. 3 GG wegen des Verstoßes gegen das in Art. 21 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Prinzip der Chancengleichheit der Parteien als Kernelement des Demokratieprinzips aus Art. 20 Abs. 1 und 2 und Art. 79 Abs. 3 GG für verfassungswidrig und nichtig. 

In der Sache handelt es sich um ein Folgeverfahren zu den zwei letztlich erfolglosen Parteiverbotsverfahren gegen die NPD, die 2001 (2 BvB 1/01, 2/01, 3/01) und 2013 (2 BvB 1/13) initiiert wurden. Nach Auffassung der Antragsteller besteht die mit Urteil vom 17. Januar 2017 durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungsfeindlichkeit der NPD fort. Die NPD sei gemäß Art. 21 Abs. 3 GG eine Partei, die weiterhin nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sei, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dies genüge für einen Finanzierungsausschluss, der gerade nicht die für ein Parteiverbot erforderliche Potentialität zur Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraussetze. Der Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung hätte auch das Entfallen der steuerlichen Begünstigung der Partei und der Zuwendungen an diese Partei zur Folge. 

Die Verhandlungsgliederung finden Sie hier.

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger


Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an

Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen der Besucheranmeldung können der Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Akkreditierungsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten


Akkreditierung


Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Donnerstag, 29. Juni 2023, um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.

Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen; dies ist bei den folgenden Akkreditierungen während der Laufzeit des Presseausweises nicht mehr erforderlich. Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt.

Die Mitglieder der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. können ihr Akkreditierungsgesuch formlos an die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts übermitteln.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet das Bundesverfassungsgericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens können der Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.


Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe


Für Medienvertreter steht ein noch nicht festgelegtes Kontingent an Sitzplätzen im Sitzungssaal zur Verfügung.

Weitere Angaben zu verfügbaren Sitzplätzen und einer etwaigen Tonübertragung sowie ergänzende Informationen zur Sitzplatzvergabe werden gesondert bekannt gegeben.


Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal


Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.


Foto- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung


1. Foto-, Film-, und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Abschluss der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den Vorsitzenden des Senats. Danach haben Fotografen und Kamerateams den Sitzungssaal zu verlassen. Urteilsverkündungen können vollständig in Bild und Ton übertragen werden.

2. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Die Poolführer verpflichten sich, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Fotoagenturen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen.

3. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf das freie Blickfeld des Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Amtsmeister ist Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.

4. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause sind Interviews sowie Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen lediglich in besonders zugewiesenen Flächen zugelassen.


Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker


Für SNG -, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Formular anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben. Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll.

Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker sowie die Fahrzeugdaten. Hierfür ist – auch für Medien, die durch Mitglieder der Justizpressekonferenz vertreten sind – ausschließlich das bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular kann innerhalb der festgesetzten Frist per E-Mail an die Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de übermittelt werden, spätestens bis Montag, 3. Juli 2023, um 12:00 Uhr.

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der mündlichen Verhandlung von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie am Tag der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung zwischen 7:00 und 9:00 Uhr möglich.


Aufbau von Studios


Der Aufbau von Studios ist vorab mit der Pressestelle abzustimmen.

Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.