Bundesverfassungsgericht

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70. Geburtstag von Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Dr. Michael Eichberger

Pressemitteilung Nr. 59/2023 vom 22. Juni 2023


Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Michael Eichberger wird am 23. Juni 2023 sein 70. Lebensjahr vollenden.

Herr Prof. Dr. Michael Eichberger wurde am 23. Juni 1953 in Würzburg geboren. Nach einer Tätigkeit als Reserveoffiziersanwärter bei der Bundeswehr begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und legte 1979 und 1981 beide juristische Staatsexamina ab. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Dort wurde er 1985 promoviert. Seine richterliche Tätigkeit begann Herr Prof. Dr. Michael Eichberger als Richter am Verwaltungsgericht in Karlsruhe. 1986 wurde er an das Justizministerium Baden-Württemberg und 1989 an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Nach einer kurzzeitigen Rückkehr an das Verwaltungsgericht Karlsruhe erfolgte 1992 seine Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. 1993 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt und war dort im Senat für Bau-‍, Planungs- und Naturschutzrecht tätig. 1998 nahm Herr Prof. Dr. Michael Eichberger einen Lehrauftrag für Umweltrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen an. Im selben Jahr erfolgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dort war er bis 2002 im Senat für das Ausländer- und Asylrecht und anschließend in den Senaten für Straßen- und Schienenwegeplanung, Flurbereinigung, Abgaben- und Steuerrecht tätig. Seit 2004 ist er Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen. 

Herr Prof. Dr. Michael Eichberger gehörte dem Bundesverfassungsgericht von April 2006 bis Juli 2018 als Mitglied des Ersten Senats an. Als Berichterstatter war er insbesondere für das Steuerrecht, Bau-, Boden- und Raumplanungsrecht, das Enteignungs- und Regulierungsrecht, die Sozialhilfe und das Betreuungs- und Unterhaltsrecht zuständig. Eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen hat er als Berichterstatter vorbereitet, so die Entscheidung zur Braunkohlegewinnung („Garzweiler I/II“ - BVerfGE 134, 242), zur Verschonung von der Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens (BVerfGE 138, 136), zur 13. Atomgesetz-Novelle 2011 (BVerfGE 143, 246) sowie zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer (BVerfGE 148, 147). 

Zum Ende seiner Dienstzeit wurde Herr Prof. Dr. Michael Eichberger vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Er ist Ehrenvorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e. V.