Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung in Sachen „Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022“ am Dienstag und Mittwoch, 18. und 19. Juli 2023, jeweils um 10.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 60/2023 vom 22. Juni 2023

Aktenzeichen: 2 BvC 4/23

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 

Dienstag und Mittwoch, 18. und 19. Juli 2023, jeweils um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe 

über 

die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022, mit dem die dritte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 - Drucksache 20/4000 - angenommen wurde.

Hintergrund: 

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages, mit dem die Bundestagswahl am 26. September 2021 in 431 Wahlbezirken für ungültig erklärt wurde und die behandelten Wahleinsprüche im Übrigen zurückgewiesen oder verworfen wurden. 

Gegenstand des Beschlusses des Bundestages ist die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021, beschränkt auf das Wahlgeschehen im Land Berlin. Diese wurde dort zeitgleich mit den Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus des Landes Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie einem Volksentscheid durchgeführt. Gegen die Bundestagswahl im Land Berlin wurden beim Bundestag 1.713 Wahleinsprüche erhoben, darunter auch ein Einspruch des Bundeswahlleiters. Der Deutsche Bundestag hat in 327 Wahlbezirken der zwölf Wahlkreise mandatsrelevante Wahlfehler festgestellt; diese Wahlbezirke sind wegen gemeinsam gebildeter Briefwahlbezirke mit 104 weiteren Wahlbezirken verbunden, in denen die Wahl daher ebenfalls für ungültig erklärt wurde. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass der Beschluss des Bundestages zumindest insoweit rechtswidrig sei, als der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Zudem sei der Beschluss - abgesehen von den Wahlbezirken in den Wahlkreisen Pankow und Reinickendorf - insoweit rechtswidrig, als der Bundestag die Erklärung der Wahl für ungültig über die Wahlkreise 76 und 77 hinaus auch auf die Erststimmenwahl bezogen habe. 

Das Verfahren gibt dem Bundesverfassungsgericht Gelegenheit, sich auf der Grundlage des Art. 41 Absatz 2 GG und des § 48 BVerfGG mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung zu befassen. 

Die Verhandlungsgliederung finden Sie hier.

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger


Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an

Frau Regierungsamtfrau Jablonski
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen der Besucheranmeldung können der Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Akkreditierungsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten


Akkreditierung


Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Mittwoch, 12. Juli 2023, um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.

Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen; dies ist bei den folgenden Akkreditierungen während der Laufzeit des Presseausweises nicht mehr erforderlich. Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt.

Die Mitglieder der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. können ihr Akkreditierungsgesuch formlos an die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts übermitteln.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet das Bundesverfassungsgericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens können der Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.


Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe


Für Medienvertreter steht ein noch nicht festgelegtes Kontingent an Sitzplätzen im Sitzungssaal zur Verfügung.

Weitere Angaben zu verfügbaren Sitzplätzen und einer etwaigen Tonübertragung sowie ergänzende Informationen zur Sitzplatzvergabe werden gesondert bekannt gegeben.


Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal


Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.


Foto- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung


1. Foto-, Film-, und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Abschluss der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den Vorsitzenden des Senats. Danach haben Fotografen und Kamerateams den Sitzungssaal zu verlassen. Urteilsverkündungen können vollständig in Bild und Ton übertragen werden.

2. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Die Poolführer verpflichten sich, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Fotoagenturen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen.

3. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf das freie Blickfeld des Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Amtsmeister ist Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.

4. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause sind Interviews sowie Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen lediglich in besonders zugewiesenen Flächen zugelassen.


Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker


Für SNG -, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Formular anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben. Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll.

Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker sowie die Fahrzeugdaten. Hierfür ist – auch für Medien, die durch Mitglieder der Justizpressekonferenz vertreten sind – ausschließlich das bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular kann innerhalb der festgesetzten Frist per E-Mail an die Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de übermittelt werden, spätestens bis Montag, 17. Juli 2023, um 12:00 Uhr.

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der mündlichen Verhandlung von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie am Tag der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung zwischen 7:00 und 9:00 Uhr möglich.


Aufbau von Studios


Der Aufbau von Studios ist vorab mit der Pressestelle abzustimmen.

Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.