Bundesverfassungsgericht

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Urteilsverkündung in Sachen „Bundeskriminalamtgesetz II“ am Dienstag, den 1. Oktober 2024, um 10.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 66/2024 vom 1. August 2024

Aktenzeichen: 1 BvR 1160/19

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 20. Dezember 2023 (siehe Pressemitteilung Nr. 99/2023 vom 10. November 2023) am

Dienstag, den 1. Oktober 2024,
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an

Frau Amtsrätin Schneider
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen der Besucheranmeldung können der Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Akkreditierungsbedingungen für
Medienvertreterinnen und Medienvertreter

Akkreditierung

Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Mittwoch, 25. September 2024, 12.00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.

Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen. Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Akkreditierungsfrist versendet das Bundesverfassungsgericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche beziehungsweise nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens können der Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.

Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe

Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter steht ein noch nicht festgelegtes Kontingent an Sitzplätzen im Sitzungssaal zur Verfügung.

Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal

Das Telefonieren, das Versenden und Empfangen von Nachrichten, das Nutzen von X (vormals Twitter), das Abrufen und Versenden von Daten sowie jegliche sonstige Nutzung des Internets und Mobilfunknetzes im beziehungsweise aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertreterinnen und Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten keine Ton- und Bildaufnahmen angefertigt und auch sonst keine Daten empfangen oder übermittelt werden.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen; Pool-Bildung

1. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Abschluss der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Senats. Danach haben Fotografinnen und Fotografen sowie Kamerateams den Sitzungssaal zu verlassen; Tonaufnahmegeräte sind in diesem Zeitpunkt abzuschalten. Urteilsverkündungen dürfen vollständig in Bild und Ton übertragen werden.

2. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Filmteams (ein öffentlich-rechtliches und ein privatrechtliches Filmteam mit jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografinnen und Fotografen (davon vier für Agenturen und zwei freie Fotografinnen und Fotografen). Voraussetzung für die Übernahme einer Poolführerschaft ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin die Anforderungen erfüllt, die für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der mit der Poolführerschaft zusammenhängenden Aufgaben erforderlich sind. Die Poolführerinnen und Poolführer verpflichten sich mit der Übernahme der Poolführerschaft gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und Fernsehsendern, Nachrichtenagenturen sowie Fotoagenturen auf Anfrage unverzüglich für die tagesaktuelle Berichterstattung zur Verfügung zu stellen.

Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt an geeignete Bewerberinnen und Bewerber nach der Reihenfolge des Eingangs; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

3. Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal dürfen den Ablauf einer Urteilsverkündung nicht stören. Insbesondere darf das freie Blickfeld des Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Anweisungen des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Senats sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts ist Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.

4. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen, insbesondere mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen, lediglich auf besonders zugewiesenen Flächen zugelassen.

5. Foto-, Film- und Tonaufnahmen auf dem Gelände des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere für die Aufnahmen von O-Tönen oder Interviews, können am Tag der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung auf entsprechenden Antrag durch die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zugelassen werden. Sie sind nur auf dem Vorplatz vor dem Sitzungssaalgebäude auf der hierfür im Lageplan ausgewiesenen Fläche zulässig.

Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Formular anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben. Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und eventuell Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll.

Nachgereicht werden können die Namen und Geburtsdaten des technischen Personals sowie die Fahrzeugdaten. Hierfür ist – auch für Medien, die durch Mitglieder der Justizpressekonferenz vertreten sind – ausschließlich das bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular kann innerhalb einer etwaig festgesetzten Frist per E-Mail an die Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de übermittelt werden, spätestens bis Montag, 30. September 2024, 12.00 Uhr.

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der mündlichen Verhandlung von 9.00 bis 18.00 Uhr sowie am Tag der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung zwischen 7.00 und 9.00 Uhr möglich.

 

Aufbau von Studios

Der Aufbau von Studios ist vorab mit der Pressestelle abzustimmen.

Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.