Am 30. Juli 2024 verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ (Aktenzeichen 2 BvF 1/23 u.a.). Bereits am Vortag war eine Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über das Internet öffentlich zugänglich (vgl. Pressemitteilung Nr. 65/2024 vom 30. Juli 2024).
Die Untersuchung des Vorfalls durch den Direktor beim Bundesverfassungsgericht ist abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass eine PDF-Datei mit einer Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über eine URL abgerufen werden konnte. Die Untersuchung hat bestätigt, dass hierfür eine technische Funktion ursächlich war. Die PDF-Datei wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls noch am Abend des 29. Juli 2024 gelöscht. Die ursächliche technische Funktion wurde am 30. Juli 2024 dauerhaft deaktiviert.