100. Geburtstag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Ernst Benda

Dokumenttyp: Pressemitteilung , Nr. 3/2025 , Datum:

Am 15. Januar 2025 wäre der am 2. März 2009 verstorbene ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Ernst Benda 100 Jahre alt geworden.

Prof. Dr. h. c. Benda studierte nach Kriegsende Rechtswissenschaft an der Universität Berlin und setzte im Herbst 1948 sein Studium an der Freien Universität Berlin fort. Von 1949 bis 1950 studierte er Journalistik und Politische Wissenschaften an der Universität Wisconsin-Madison (USA). Im Jahr 1951 absolvierte Prof. Dr. h. c.  Benda das Erste juristische Staatsexamen. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1955 arbeitete er als Rechtsanwalt in Berlin.

Von 1951 bis 1954 war Prof. Dr. h. c. Benda Fraktionsvorsitzender der Bezirksverordnetenversammlung Spandau und von 1955 bis 1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Im Jahr 1957 wurde er zum Mitglied des Bundestages gewählt und 1967 zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern ernannt. Vom 2. April 1968 bis 20. Oktober 1969 gehörte Prof. Dr. h. c. Benda der Bundesregierung als Bundesminister des Innern an.

Im Jahr 1971 wurde Prof. Dr. h. c. Ernst Benda zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Mit Ablauf des 20. Dezember 1983 trat er in den Ruhestand ein. Unter seinem Vorsitz traf der Erste Senat zahlreiche bedeutsame Entscheidungen. Dazu gehören die Entscheidungen „Hochschul-Urteil“ (BVerfGE 35, 79), „Lebach“ (BVerfGE 35, 202), „Schwangerschaftsabbruch I“ (BVerfGE 39, 1), „Contergan“ (BVerfGE 42, 263), „Deutsch-Tschechoslowakischer Vertrag“ (BVerfGE 43, 203), „Schleyer“ (BVerfGE 46, 160), „Mitbestimmung“ (BVerfGE 50, 290) oder „Volkszählung“ (BVerfGE 65, 1).

Nach seinem Ausscheiden folgte Prof. Dr. h. c. Benda 1984 dem Ruf auf eine ordentliche Professur an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die er bis zum Wintersemester 1992/1993 innehatte.

Prof. Dr. h. c. Benda wurden das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, das Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik und das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Im Jahr 1974 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg verliehen. Die Universität Trier ernannte Prof. Dr. h. c. Benda 1978 zum Honorarprofessor im Fach Rechtswissenschaft. Im Jahr 1987 wurde er mit dem Heinz Herbert Karry-Preis ausgezeichnet. Prof. Dr. h. c. Benda war Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V., Präsident des 26. Evangelischen Kirchentages, Präsident des Medienrats Berlin-Brandenburg und wirkte als Gutachter und Berater im In- und Ausland.