Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung in Sachen „Bundeskriminalamtgesetz – Datenplattformen“

Anfang 20. Dezember 2023

Aktenzeichen: 1 BvR 1160/19

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

 Mittwoch, den 20. Dezember 2023,
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über

eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich die Beschwerdeführenden gegen verschiedene Regelungen des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) in der Fassung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes vom 1. Juni 2017 (BGBl I S. 1354) wenden, durch die sie sich in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt sehen.

Hintergrund:

Die angegriffenen Regelungen ermächtigen das Bundeskriminalamt unter anderem zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln zum Zweck der Terrorismusabwehr (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 2 BKAG). Die Regelungen zu den Datenplattformen betreffen die Weiterverarbeitung bereits erhobener personenbezogener Daten im Informationssystem des Bundeskriminalamts (§ 16 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 1 BKAG) sowie im polizeilichen Informationsverbund (§ 18 Abs. 1, 2 und 5 auch i.V.m.§ 29 Abs. 4 Satz 2 BKAG). Nach Auffassung der Beschwerdeführenden ermöglichen die angegriffenen Vorschriften mitunter intensive und nicht gerechtfertigte Grundrechtseingriffe. Sie seien mit dem Grundsatz der Bestimmtheit und Normenklarheit sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar.

Die Verhandlungsgliederung finden Sie hier.